EmDee schrieb am 20.10.2020 23:23:
... im Wortsinn von "Benachteiligung".
Verweigerung üblicher Umgangsformen. (Das GG fordert keinen bezifferbaren "Wert" der Benachteiligung. Wenn jemand nach einer der dort genannten Kategorien unterschiedlich behandelt und eine Seite irgendwie "besser" oder "schlechter, dann reicht das.)
Ungefähr so, wie wenn man Homosexuelle, Hindus oder Dunkelhäutige nur in dritter Person, singular, neutrum anspricht.