Stoffelchen schrieb am 19.10.2020 07:45:
Kein Wunder, dass der Mann dann die Instanzen bemühen muss, bei so einer Unkultur.
Die Ablehnung der Gleichberechtigung der Frau ist tatsächlich nichts anderes: eine Unkultur. Sie ist übrigens auch Teil der Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Falls Du das vergessen hast, es ging hier um eine Einbürgerung. Da ist die Akzeptanz des Grundgesetzes relevant – und nicht nur als einzigen Artikel die der (eigenen) Religionsfreiheit.