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Re: Bestimmte Grenzen, die jetzt aufgezeigt wurden, waren bereits in der Diskuss

DcPS schrieb am 16.04.2021 22:22:

Man hat verschiedene Möglichkeiten damals aussortiert, letztlich eine gewählt, die von vorn herein einen Makel hatte. Irgendwie erinnert das an Scheurer:losrammeln, obwohl bestimmte Dinge in dieser Form ungeklärt sind.
Ich werde den Verdacht nicht los, daß letztlich Lobbyisten zu dieser Variante leise Zustimmung signalisierten, weil es eben dann schiefgehen dürfte (und ging).

Den Verdacht habe ich auch mehr und mehr, dass das so gewollt war. Guckt mal her, wir machen was. Wenn es dann, wie zu erwarten, schief geht, tja, war halt Pech, die bösen Richter haben nicht gewollt. Tut uns leid.

Zielstrebige Politik siehtanders aus: Besteuerung der Mieterträge zu 100% über einer gewissen Höhe je nach Lage und Objektgüte beim Überschreiten einer Obergrenze des Preises, dazu klare Regeln und m²-Berechnungen, kein Absetzen von Modernisierungen bei ordentlichen Wohnungen, denen nicht eine politisch gewollte Kostenersparnis in voller Höhe gegenübersteht.

Naja, das wir eher schwierig. Steuern sind Bundesrecht, es gibt keine Steuer, die man für so etwas verwenden könnte, die Landesrecht unterliegt. Mieterträge sind Einkommen und unterliegen der Einkommenssteuer, die ist bundesweit geregelt und gleich.
Auch Gemeindesteuern wie z.B. die Grundsteuer, sind dafür nicht geeignet, da die Kommune zwar den Multiplikationsfaktor (Hebesatz) bestimmen darf, der ist aber für alle Steuerpflichtigen der Kommune gleich, da gibt es keine Differenzierungsmöglichkeit.
Eine neue Steuer einführen geht gleich gar nicht, das ist eindeutig Kompetenz des Bundes.

Kein Verfassungsgericht kann da etwas sagen, die Gelder dienen dann zur Erhöhung des Wohngelds.

Doch, natürlich kann und würde das BVG da einschreiten - Stichwort Steuergerechtigkeit. Steuern dürfen nicht willkürlich in unterschiedlicher Höhe erhoben werden und Steuern, die einen Besitz oder Bestand betreffen, dürfen nicht substanzmindernd wirken (nicht allgemein, Einzelfälle sind da ausgenommen)

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