Ganz so einfach war es wohl nicht, denn die 'zahnlose' Mietpreisbremse aus 2015 wurde als Begründung herangezogen, dafür das die Sache per Bundesrecht abschließend geregelt sei.
Das mag formal vielleicht richtig sein, nützt den Betroffenen in der Sache aber wenig, da die Mietpreisbremse seit 2015 genau gar nichts gebremst hat - zumindest keine Mieten.
P.S.: Warum betonst du den 'freien Wähler'? Ist das Gesinnung, ein Verein oder wählst du etwa diese CSU-kompatiblen Spacken in Bayern?