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Avatar von tzefix
  • tzefix

mehr als 1000 Beiträge seit 12.05.2010

Außerlegale Tötungen sind immer Unrecht.

Um einen Verdächtigen (zum Tod) zu verurteilen ist ein Urteil eines rechtsstaatlichen Gerichts notwendig. Mit Anklage, Verteidigung und Anhörung des Verdächtigten unter den Augen der Öffentlichkeit.

Alles Andere ist Willkür, Mord und Barbarei. Und damit Unrecht.
(Wobei die Todesstrafe an sich in zivilisatorisch entwickelten Gesellschaften nicht möglich sein kann. Gesellschaften mit Todesstrafe sind zivilisatorisch unterentwickelt.)

Eine außerlegale Tötung ist auch nicht mit Kriegsrecht oder dem Kriegsargument erklärbar. Denn im Krieg gibt es klar erkennbare Kriegs- bzw, Kampfhandlungen, meist einem Frontverlauf, in welchen Tötungen möglich sind. Wer zuhause mit einer Drohne oder durch ein Überfallkommando ins Jenseits befördert wird, ist zumindest Eines nicht: Ein Teilnehmer von Kriegshandlungen.

Es gilt genau Dasselbe für russische Soldaten, die Zivilisten in der Ukraine ermorden. Auch das ist Willkür, Mord und Barbarei. Und es gilt nicht das Argument dass das Opfer möglicherweise irgendwann Pläne zu Kriegs- oder Kampfhandlungen verfolgt hat oder verfolgen könnte.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.08.2022 12:29).

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