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Avatar von EmDee

mehr als 1000 Beiträge seit 02.08.2007

Das würden Sie sagen:

Er würde sagen:

1. "Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person"
2. "Artikel 11 (Unschuldsvermutung)
Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist."

und am Ende:
3. "Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren)
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht."

Mutmaßliche Terroristen gehören nicht erschossen, Sie gehören vor ein ordentliches Gericht. Je schlimmer Ihre mutmaßlichen Verbrechen, umso wichtiger ist das.

M.D.

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