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Avatar von _Peter_
  • _Peter_

mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.2016

Eine gute Analogie ist die Frage, ...

... wann ein Polizist einen Terroristen gezielt erschießen darf:

- Wenn er in der U-Bahn Anstalten macht, den Auslöser für seine Rucksackbombe zu drücken?

- Wenn er mit dem Rucksack in die U-Bahn geht?

- Wenn er mit seinem Rucksack, in dem möglicherweise eine Bombe ist, seine Wohnung veläßt?

- Wenn er den Rucksack kauft?

- Wenn es Hinweise darauf gibt, dass er möglcherweise bald einen Rucksack kaufen wird, mit dem er möglicherweise eine Rucksackbombe bauen will?

Dürfte ein Polizist ihn auch erschießen, wenn er jemanden kennt, der einen Rucksack kaufen könnte, mit dem dann ... Oder wenn es Hinweise gibt, dass er möglicherweise jemanden überreden könnte, die Rucksack-Nummer zu machen?

Wenn die Hinweise korrekt sind, hätte ein Polizist, der den Verdächtigen erschießt, bei jedem Szenario einen brutalen Terroranschlag verhindert.

Aber wann wäre ein Todesschuss tatsächlich gerechtfertigt?

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