_Peter_ schrieb am 03.08.2022 07:44:
... wann ein Polizist einen Terroristen gezielt erschießen darf:
- Wenn er in der U-Bahn Anstalten macht, den Auslöser für seine Rucksackbombe zu drücken?
- Wenn er mit dem Rucksack in die U-Bahn geht?
- Wenn er mit seinem Rucksack, in dem möglicherweise eine Bombe ist, seine Wohnung veläßt?
- Wenn er den Rucksack kauft?
- Wenn es Hinweise darauf gibt, dass er möglcherweise bald einen Rucksack kaufen wird, mit dem er möglicherweise eine Rucksackbombe bauen will?
Dürfte ein Polizist ihn auch erschießen, wenn er jemanden kennt, der einen Rucksack kaufen könnte, mit dem dann ... Oder wenn es Hinweise gibt, dass er möglicherweise jemanden überreden könnte, die Rucksack-Nummer zu machen?
Wenn die Hinweise korrekt sind, hätte ein Polizist, der den Verdächtigen erschießt, bei jedem Szenario einen brutalen Terroranschlag verhindert.
Aber wann wäre ein Todesschuss tatsächlich gerechtfertigt?
Ich erweitere um ein Szenario: der Terrorist hat die Bombe deponiert, gezündet und hunderte von Menschen getötet. Als der Polizist ihn findet hat er gerade die Grenze zu einem Land überschritten das ihn nicht ausliefern wird und wo er den nächsten Anschlag planen wird. Soll der Polizist ihm über die Grenze hinweg eine Kugel in den Rücken jagen? Die Antwort muss eigentlich Nein lauten, weil der Terrorist ein recht auf einen Prozess hat...
Anderes Beispiel: Georg Elser wollte die gesamte Naziführung in Bürgerbräukeller in die Luft sprengen weil er überzeugt war die würden sonst einen Weltkrieg starten. Also Strafe vor dem Verbrechen. Elser gilt heute als ein (wenn auch umstrittener) Held. Gerechtfertigt?