Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2019

Re: Das Phantasie-Voodoo des BVerfG ist beeindruckend

TELEDEMOS schrieb am 13.05.2021 20:19:

Wenn ergo jetzt schon etwas das nicht geboren ist und von dem man nicht sagen kann ob es überhaupt geboren wird, und somit auch in der JETZT-ZEIT keine Rechte und Pflichten, und auch kein Stimmrecht haben kann, daher also JETZT nicht Mensch/Bürger genannt werden kann schon als Grundlage für die Rechtsverwesung herangezogen wird...

Der Staat ist und bleibt eben gesegnet mit "den Besten der Besten Sir."

Nur mit der Logik haben Sie es dann eben doch nicht so.

Oder wie F. Nietzsche zu sagen pflegte.

Für die Überflüssigen ward der Staat erfunden!

Gute Besserung uns allen! :)

Wir sehen uns wieder wenn die Verrückten aus dem BVerfG entfernt wurden denn die im Artikel genannte Entscheidung ist ärgster unlogischer verfassungsfeindlicher Unfug denn nur LEBENDE haben RECHTE und PFLICHTEN! Aber mit dem lesen und verstehen hapert es eben bei den Hochbegabten regelmässig

Nicht umsonst heisst es.

Er war Jurist, und auch sonst bei mässigem Verstand.

Mit der Formulierung „noch nicht geboren“ wäre ich vorsichtig. Schreib noch nicht einmal gezeugt, das zeigt den Irsinn besser auf.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten