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  • TELEDEMOS

865 Beiträge seit 03.01.2021

Siehst Du die absolute Willkür nicht, die sich daraus ergibt?

nihill schrieb am 13.05.2021 23:06:

Ich weiß, Du verstehst meine Postings nicht.

Für Dich ist es vollkommen O.K., Richter, die nicht eine Ansichten teilen, als "Verrückte" zu bezeichnen...

Es geht hier nicht um eine ANSICHT sondern um die Grundlagen der Logik!

Daher.

Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten können nur Lebende Menschen haben weil nur Diese diese Rechte nach Ihrer Volljährigkeit ausüben können!

Als Gericht aber zu behaupten das nunmehr NICHT EXISTENZEN Rechte hätten und das dieses Gericht obendrein wüsste was diese NICHT EXISTENTEN SOUVERÄNE so wollen würden bzgl. der Ausübung ihrer zukünftigen Rechte ist absolut geisteskrank!

Aber wenn es dazu schon nicht reicht dies zu verstehen dann muss man davon ausgehen das man es mit vollkommen Verrückten zu tun hat!

Daher nochmal. Das GG samt seiner Rechte und Pflichten ist für den LEBENDEN Menschen verfasst, und nicht für Tote oder noch nicht Geborene!

Was verstehst Du daran nicht?

Denn was nicht EXISTIERT, hat keine Rechte oder Pflichten in einem Rechtsstaat!

Siehst Du die absolute Willkür nicht, die sich daraus ergibt?
Oder arbeitest Du gar bei dieser Hochbegabtentruppe? :)

Ich sage nur geistige DE:Generation.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.05.2021 23:29).

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