Der Threadstarter winkt ob seiner falschen Auslegung
sogar mit dem Recht
Wobei der Threadstarter das von ihm zitierte Recht dann allerdings überhaupt nicht versteht wenn er es so darstellt..
Kleiner Hinweis an dieser Stelle:
Die Leugnung und Verharmlosung von Kriegsverbrechen und Völkermorden ist jetzt als „Volkverhetzung“ strafbar.
https://taz.de/Verharmlosung-von-Kriegsverbrechen/!5889964/
Russland führt gegen die Ukraine einen Krieg, soweit unbenommen, was der Autor des Artikels als solches auch ganz klar gesagt hat (Krieg, Angriffskrieg). Selbst falls er den Krieg als Intervention beschrieben haben sollte, so würde auch dies nicht unter die Verharmlosung von Kriegsverbrechen fallen ....
Ein Krieg als solches ist erstmal kein Verbrechen, sondern ein Krieg .. nur wenn es innerhalb dieses Krieges zu entsprechenden Verbrechen kommt und man diese leugnet oder verharmlost kann dies geahndet werden ... Ebenso verhält es sich mit dem Völkermord...
Nichts von all dem hat der Autor des Artikels geschrieben, von daher mit diesem Gesetz oder dem Hinweis auf dieses Gesetz zu wedeln zeigt nur die Unkenntnis des Threadstarter über die gesetzliche Regelung
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.09.2023 13:51).