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  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 21.03.2023

zeigt nur die Unkenntnis des Threadstarter über die gesetzliche Regelung....

ah der Hobby-Jurist mal wieder... na zum Glück gibt es Forenten wie Dich :-)
Aber über "Beweis durch Behauptung" kommst Du mal wieder nicht hinaus...

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