3nplus1 schrieb am 15.09.2023 18:32:
klaudie schrieb am 15.09.2023 15:52:
Mit welchem Recht willst Du als Deutscher einer Russin vorschreiben, wo sie zu singen hat?
Mit welchem Recht verlangt eine Russin, gegen eine fürstliche Gage in einer deutschen Oper auftreten zu dürfen?
Vermutlich aufgrund ihrer gesanglichen Qualitäten!
Da Du ja offenbar Probleme mit elementarster Bildung hast hier nochmal für Dich zur Erinnerung:
Nach den deutschen Verheerungen in der Sowjetunion u.a. mit mehr als einer Millionen Toten aus der Leningrader Blockade, davon die meisten verhungert (u.a. auch die Mutter von Putin), sollte man sich als Deutscher tunlichst solche überhebliche Bemerkung enthalten. Zumindest wenn man mehr Anstand als ein Aiwanger hat.
V E N C E R E M O S
Immer noch beim Pluralis Majestatis.