wäre die Volksabstimmung.
Dann wäre noch zu beachten, das nur Kapital, welches über den Bundeshaushalt hinaus zur Verfügung steht, verwendet wird. Eine solche etwaige Summe könnte dann auf die Wahlberechtigten unter Berücksichtigung ihres Anteils an der Steuerschöpfung aufgeteilt werden. Diesen Betrag könnte dann der jeweilige Wähler bei einer Volksabstimmung zur beantragten besonderen Verwendung freigeben.
Unfair wäre natürlich, dass Steuerzahler unter 18 Jahren, kein Mitspracherecht im Staat geniessen.