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  • Gast (13054)

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Re: Re: Welchen Unterschied macht es,

Bitschnipser schrieb am 06.05.2022 08:02:

Gast (13054) schrieb am 06.05.2022 07:23:

Bitschnipser schrieb am 05.05.2022 22:13:

Na ja... unter "mit Gewalt gezwungen" hätte ich jetzt "mit vorgehaltener Pistole" verstanden.
Nicht ein Ausreiseverbot.

Es wurde Generalmobilmachung angeordnet. Je nach inländischer Gesetzeslage ergibt sich daraus, dass wehrfähige Personen welche sich dem Dienst entziehen mindestens im Knast landen,

Exakt. Das ist nicht "mit vorgehaltener Pistole".

Das nicht. Mit Gewalt (und darum ging es ja) aber schon. Am Grenzübertritt gehindert zu werden und unter Aufsicht in Bussen wieder ins Hinterland verfrachtet werden ist auch Gewaltausübung. Wenn auch auf einem relativ niedrigen Level...

wenn nicht schlimmer.

Spekulation oder Tatsache?

Tatsache. Es ist zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen Ländern durchaus üblich/üblich gewesen, solche "Subjekte" standrechtlich zu erschießen. Da ich allerdings die konkrete Rechtslage in der Ukraine nicht kenne, schrieb ich bewusst "je nach inländischer Gesetzeslage". Die Inhaftierung kann man allerdings als Minimalmaßnahme gegeben nehmen.

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