hdwinkel schrieb am 15.06.2024 07:43:
Das Thema Asyl wegen Kriegsdienstverweigerung wurde u.a. vor vielen Monaten mal in der Tagesschau beleuchtet:
Im Grundsatz gilt: Nicht jede Art der Kriegsdienstverweigerung führt zu einer asylrechtlichen Anerkennung. Denn: "Nach dem Völkerrecht hat jeder Staat das Recht, eigene Angehörige zum Kriegs- oder Wehrdienst heranzuziehen“, so Winfried Kluth. Kluth ist Professor für öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und spezialisiert auf Asylrecht. Die Grenze besteht dort, wo Menschen, die zum Kriegsdienst verpflichtet wurden, mit hoher Wahrscheinlichkeit an Kriegsverbrechen teilnehmen müssen. Das hat der europäische Gerichtshof in einer Grundsatzentscheidung festgelegt (26.2.2015, C-472/13).
aus https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/asyl-kriegsdienstverweigerer-101.html
Mit anderen Worten, wer russischen Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern das Asyl abspricht, der erklärt damit, dass der Krieg Russlands in der Ukraine kein Kriegsverbrechen darstellt, sondern so eine Art 'normaler' Krieg.
Finde ich jetzt irgendwie vollkommen daneben, denn ich finde sehr wohl, dass dieser Angriffskrieg ein Verbrechen an sich darstellt und in diesem Krieg Kriegsverbrechen stattfinden.
Wer vor einer Einberufung flüchtet ist kein Deserteur, da er (noch) kein Soldat ist - auch wenn diese Wörter im Sprachgebrauch oft unscharf verwendet werden.
Beispiel: Bei uns hatten junge Männer, die einen Einberufungsbescheid erhalten hatten, die Möglichkeit statt Wehrdienst einen Zivildienst zu leisten und dann niemals Soldaten waren. Des Weiteren kann eine Untauglichkeit festgestellt werden oder der Wehrdienst wegen beruflichen Gründen zurück gestellt und dann vielleicht hinfällig werden.
Kurz gesagt ist erst derjenige Soldat, der einen Treueeid abgelegt hat.
Dieser Unterschied ist wichtig, denn "Flüchtlinge" haben wegen einer Einberufung alleine noch kein Recht auf Asyl: Eine Rekrutierung alleine bedeutet nicht automatisch auch, tatsächlich in einem völkerrechtswidrigen Krieg eingesetzt zu werden. Hier ist der Tatbestand schlichtweg (noch) nicht erfüllt.
Hingegen haben russische Deserteure, die direkt von der Front in der Ukraine überlaufen, gemäß Völkerrecht durchaus ein Recht auf Asyl.