Die notwendigen Prüfungen seien aber fehlerfrei erfolgt, befand das Gericht. Es werde auch so viel Grundwasser neugebildet, wie entnommen werde. "Das vorhandene Grundwasserdargebot ist auch langfristig ausreichend, um die Bevölkerung und Industrieansiedlungen zu versorgen", heißt es vom Gericht.
Das Gericht geht von der Fehlerfreiheit der Prüfungen aus. Lediglich die Anhörung muss nachgeholt werden. Dies bedeutet, dass das Gericht davon ausgeht, dass relevante Einwendungen im Rahmen der Anhörung nicht kommen können.
Eine merkwürdige Rechtsauffassung.