einzelner Personen.
Ich habe selber als Windkraftingenieur Fundamente konstruiert und Türme und sämtliche anderen Komponenten auch (Blätter aber nur vorkonstruiert und dann an Experten weitergereicht). Die Entfernung der ganzen Anlage sowie der Fundamente ist normalerweise in der Baugenehmigung und dafür werden oft Rücklagen gebildet. Normal ist der Schrottwert der Anlage aber deutlich höher als die Abrisskosten.
Zu dem Artikel:
Zitat:
Die hohen Kosten seien nicht ausschlaggebend dafür gewesen, dass die Fundamente im Landkreis Cuxhaven nur bis zu einer Tiefe von 2,5 Metern entfernt werden müssen. Vielmehr ginge vom Rückbau eine Gefahr für das Grundwasser aus. Die Pfahlgründungen reichten bis zu 40 Meter in die Tiefe und durchstießen verschiedene Wasser führende Schichten. Würden die Pfähle entfernt, bestünde nicht nur die Gefahr, dass Salzwasser ins Trinkwasser gelange, sondern auch Pestizide aus der Landwirtschaft. Eickmann: „Die Löcher sind eine Autobahn in den Untergrund.“
Zitat Ende.
Es geht also hier bei den Pfählen darum dass bei einer völligen BESEITIGUNG Umweltschäden befürchtet werden. Nicht umgekehrt. Man beseitigt also die Kopfplatte und lässt die Pfähle drin ab 2,5m Tiefe. Diese Forderung kommt nicht von den Windkraftbetreibern weil sie zu faul wären die Pfähle rauszuziehen/bohren. Sie kommt von Experten des Landkreises die sich mit den Grundwasserverhältnissen auskennen.
Was beide Seiten vergessen, ist dass man die Pfähle rausholen kann und das Loch dann verfüllen. Das wäre eine Lösung die der ungestörten Schichtung am Nächsten kommt.
Offensichtlich ist es dem Landkreis egal ob man verfüllt oder die Pfähle in 2,5m Tiefe abtrennt.
******************************
Wenn nun die Gesetzgebung vergessen hat die Beseitigung mit in die Baugenehmigung reinzuschreiben, kann man das schlecht der Windkraft als Bosheit in die Schuhe schieben.
Zitat:
Der Landkreis Wittmund, Heimat von Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD), sieht keinerlei Rückbauverpflichtung für Altfundamente, die vor der Änderung des Baugesetzes 2004 genehmigt wurden.
Zitat Ende.
Ok, aber wenn man den WKA-Betreibern nicht vorgeschrieben hat die Fundamente mit zu beseitigen dann tun die das auch nicht. Weil das Fundament ALLEINE nicht kostenneutral ist sondern die Beseitigung was kostet. Generator oder Turm oder sowas hat so hohen Schrottwert dass dies beim Abbau kostenneutral ist oder sogar noch Wert hat. Speziell bei Direktantriebsanlagen wegen der Unmengen von Kupfer. Also, das ist ein Versehen der Baugenehmigungs-Geber, nicht der Windparkbetreiber.
Zitat:
Betreiber von Windkraftanlagen sind nach Baurecht verpflichtet, den alten Zustand wieder herzustellen, wenn die Anlagen ausgedient haben.
Zitat Ende.
diese Aussage ist im Gegensatz zu der obigen "sieht keine Rückbauverpflichtung".
Ich sehe das Ganze so dass da Gesetzeslücken waren, die man geschlossen hat, es sind aber offensichtlich einige Windparks entstanden die formal-juristisch keine Auflagen haben die Fundamente wieder wegzumachen. Dumm gelaufen. Wer bezahlt jetzt die Beseitigung? Wäre ich Richter, würde ich sagen "Der Landkreis" denn die Rückbaupflicht hätte Bestandteil der Baugenehmigung sein müssen.
Als wir um 1991 rum WKA und Fundamente bauten, war damals schon stets in Diskussion dass die wieder weg müssen nach 20 Jahren. Wir haben bei einigen Standorten Leerrohre in die Fundamente reinkonstruiert, damit man da Dynamit reintun kann und diese Fundamente klein machen. Ohne das sonst nötige Diamantbohren, was etwas langsam und mühsam ist. Natürlich kam der Witz auf "Dann lasst uns doch gleich auch das Dynamit reintun". Und der Chef grinste und sagte "Und ein Feuerzeug daneben legen".