Bergfalke schrieb am 13.10.21 17:31:
Klassen 1 bis 6 in Fußgängerentfernung.
1. definiere "Fußgängerentfernung"
2. Wenn es stimmt, was vor einigen Wochen ein Tor ist hier schrieb, nämlich, dass ein Bekannter von ihm dem Jugendamt Rede und Antwort stehen "musste" (1) weil er es gewagt hatte, sein 8jähriges Kind die 500m von der Wohnung zur Schule allein(!) zu Fuß gehen zu lassen, dann weiß ich, dass dieser Ansatz zum Scheitern verurteilt ist.
neanderix
(1) Sprechen muss man mit denen übrigens keineswegs.