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Avatar von AS73
  • AS73

202 Beiträge seit 23.08.2020

Konsequenz?

Toller Artikel. Dass der Spiegel wie immer besonders negativ auffällt, wundert mich nicht. Aber das nur am Rande. Nur die Einleitung gefällt mir nicht so gut:

Jeder kann und darf Journalismus machen, wie er mag.... ob ein Medium seinen Erfolg mit neutralen Informationen, Meinungskampf oder Kaffeefahrten machen möchte, ist ihm selbst überlassen....Es gibt allerdings sehr eindeutige Qualitätskriterien für Journalismus, der Orientierung geben will.

Man legt die Latte der Verantwortung der Redaktionen und Eigentümer mit diesem Argument sehr, sehr niedrig an. So einfach sollte man die nicht davonkommen lassen.
Es geht nicht darum, dass den Journalisten ab und zu Fehler unterlaufen. Das nehme ich denen schon lange nicht mehr ab. Es geht hier um systematische Meinungsmache, und da ist es nicht egal, wie jemand das aufzieht.
Wenn es so wäre, würde es ja nicht die Kampagnen mit dem NDG gegen sog. Fake-News auf Social Media oder gegen Kommentare in Foren gehen. Auch "nur" Ansichten, mit halt ab und zu schlechter Qualität, oder?

Und schauen wir genauer hin, lesen wir doch mal im STGB nach:

Der Straftatbestand der Volksverhetzung wird in Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs festgelegt: (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, a) verbreitet, b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder 2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

Die Darstellung des Spiegel, der Corona-Kritiker ist genau so ein Fall. Hier wird eine Gruppe von Menschen verunglimpft "Corona-Leugner" und es wird mit miesen propagandistischen Methoden ("Trotz".. siehe Artikel) und Falschaussagen (siehe falsches Polizeitweetzitat) bewusst gegen dies Gruppe aufgehetzt. Es denen beim Spiegel nur als "schlechte Qualität" durchgehen zu lassen...nein, damit macht man es denen etwas zu leicht. Die Verantwortlichen des Spiegel gehören vor Gericht!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.10.2020 08:54).

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