trainspotter (1) schrieb am 27.02.2021 21:16:
gummy12 schrieb am 27.02.2021 11:00:
Dann würden Überholverbote für LKWs und Fahrverbote für LKWs wirken und diese Panzer wären mit einen Schlag komplett unattraktiv und würden vom Markt verschwinden.
Falsch. Die genannten Einschränkungen sind von den Maßen und Gewichten abhängig. Es gab mal eine Zeit, daß die Leute normale PKWs als LKW deklarierten und zuliessen, um Steuern zu sparen. Darum wurde das dann genauer definiert. So musst Du heute, wenn Du einen Kombi als LKW zulassen willst alle Sitze außer den beiden vorderen ausbauen, die Seitenscheiben verblechen (... außer den beiden vorderen...), wahrscheinlich noch eine Trennwand zwischen Fahrersitz und Laderaum einbauen und einen Fahrtenschreiber. Dann kannst Du das Automobil als LKW mit 0,5t Nutzlast zulassen. Ach stimmt, die Achslasten musst Du noch an den Seiten anschreiben...
Glaubst Du alles nicht? Also einfacher: Die 3,5t Rennsemmeln der Paketfahrer - legale Vmax in der Regel um die 160km/h - sind alle als LKW zugelassen. Did you got it?
Gruß trainspotter
Leicht OT:
Der Fahrtenschreiber ist erst ab 3,5t Pflicht, ab 2,8t kann er optional verbaut werden (dann muss er benutzt werden.. deswegen haben die kleinen 3,5t Mini-LKW aus Osteuropa, die mit bis zu 140km/h über die Autobahn brettern, meist gar keinen drin.)
Und wenn der Wagen und damit die Ladefläche lang genug ist und auch mit einer Trennwand abgetrennt ist und wenn die Scheiben hinter der Trennwand zu sind, dann darf da meist sogar eine 2. Sitzbank rein für noch mal 3 Personen (als "Doppelkabine").
Wobei das dann mit den "unter 3,5t" schwer wird, dafür braucht man dann mind. eine 5,5m lange Fahrzeugbasis udn landet schnell bei den 5t-Kleinbussen, die dann nur 80 km/hfahren dürfen (auch auf der Landstraße, aber da schaut die Polizei ja auch bei den großen LKW normal weg, wenn die mal keine 60 fahren...)