/Rak schrieb am 27.02.2021 22:58:
Der Fahrtenschreiber ist erst ab 3,5t Pflicht, ab 2,8t kann er optional verbaut werden (dann muss er benutzt werden.. deswegen haben die kleinen 3,5t Mini-LKW aus Osteuropa, die mit bis zu 140km/h über die Autobahn brettern, meist gar keinen drin.)
Ok, dann war ich da wohl zu streng. Aber das ändert nichts an der Tatsache, daß Leicht-LKW nicht den vom thread opener gewünschten Restriktionen unterliegen.
Gruß trainspotter