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Avatar von better-with-bacon
  • better-with-bacon

mehr als 1000 Beiträge seit 06.09.2016

Jepp. Aber, wenn jemand kein deutscher Staatsbürger und Leistungsempfänger ist

Dann eben nicht hier, wie das auch so gut wie überall auf der Welt gehandhabt wird.

Ausnahmen: EU-Bürger welche Freizügigkeit genießen, oder Person welche zweifelsfrei individuell politisch verfolgt werden, bzw. Kriegsflüchtlinge sind. Explizit ausgenommen sind Bürgerkriegsflüchtlinge, da zieht die GFK nicht, die erhalten in der EU lediglich subsidiären Schutz und müssen natürlich nach Beendigung des Bürgerkriegs zurück um ihr Land wieder aufzubauen. Das ganze stets unter Vorbehalt der Belastungsgrenze von Staat und Bürger.

Bei Entfallen des Asylgrundes haben Personen selbstverständlich das Land wieder zu verlassen. Asyl darf niemals in ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht münden, eine Einbürgerung muss selbstverständlich ebenfalls ausgeschlossen sein. Um das zu ändern, benötigen wir dringend ein Einwanderungsgesetz. Dann könnte man gegebenenfalls hochqualifizierte, perfekt deutsch sprechende, strafrechtlich nicht aufgefallene, bereits arbeitende Asylanten einbürgern. Dagegen spricht nichts und ich sehe derzeit keine politische Kraft welche damit Probleme hat.

Wir Deutschen können uns auch nicht nach Belieben im Ausland niederlassen. Weshalb sollte es hier also anders sein?

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