Mir ist ein Fall persönlich bekannt, in dem GMX persönliche Daten des
Nutzers eines EMail-Accounts herausgegeben hat.
Gegen den Betreffenden wurde ein Ermittlungsverfahren geführt. Seine
EMail-Adresse bei GMX war bekannt. Im Rahmen der Ermittlungen
forderte die Polizei GMX per Fax auf, die persönlichen Informationen
des Betroffenen zu übermitteln. GMX kam der Aufforderung - ebenfalls
- per Fax nach und übermittelte ohne zu zögern Daten wie Name,
Anschrift und Geburtsdatum sowie Details des EMail-Accounts. Eine
richterliche Anordnung lag nicht vor.
Das verfahren wurde eingestellt, weil keine Anzeichen für eine
Straftat gefunden werden konnten.
Nutzers eines EMail-Accounts herausgegeben hat.
Gegen den Betreffenden wurde ein Ermittlungsverfahren geführt. Seine
EMail-Adresse bei GMX war bekannt. Im Rahmen der Ermittlungen
forderte die Polizei GMX per Fax auf, die persönlichen Informationen
des Betroffenen zu übermitteln. GMX kam der Aufforderung - ebenfalls
- per Fax nach und übermittelte ohne zu zögern Daten wie Name,
Anschrift und Geburtsdatum sowie Details des EMail-Accounts. Eine
richterliche Anordnung lag nicht vor.
Das verfahren wurde eingestellt, weil keine Anzeichen für eine
Straftat gefunden werden konnten.