Tandralon schrieb am 24. Januar 2007 12:56
> In den hier beschriebenen Fällen gibt es keinerlei Anzeichen, dass
> die Rechtsanwälte die Daten von der StA erhalten haben.
Deshalb müssen die Daten direkt vom Provider kommen?
> Nicht einer
> der Nutzer berichtet von einem Ermittlungsverfahren.
Weil die StA normalerweise das Verfahren auch gleich wieder einstellt
wegen Geringfügigkeit. Im Übrigen erfahren manche User schon, dass
gegen sie ein Ermittlungsverfahren läuft bzw. lief-siehe Gulli:
irgendwo unter den 2xx Seiten, ich lese schon länger mit, suche jetzt
aber nicht die Stelle wo das steht.
> Auch wird die
> Staatsanwaltschaft die Daten nocht an die Rechtsanwälte herausgeben,
> solange ein Ermittlungsverfahren läuft. Denn durch das Aktivwerden
> der Rechtsanwälte erhält der Betroffe Kenntnis von eventuellen
> Maßnahmen, was die Ermittlungen blockieren kann.
Siehe vorherige Antwort.
Dass es so gelaufen ist wie von mir beschrieben steht doch praktisch
im Artikel: Versatel speichert IPs seiner Kunden 'zum Beispiel im
Zusammenhang mit Auskunftsersuchen der StA, einzelner Polizeibehörden
oder auch Rechtsanwaltskanzleien' und die 'Sicherung der
Verkehrsdaten erfolge unter anderem dann wenn eine ... Anwaltskanzlei
Versatel über den Verdacht ... informiert', also durch die
Benachrichtigung durch Logistep (und NUR die DATEN-SICHERUNG!). Also
nichts Ungewöhnliches im Artikel abgesehen von der Speicherung bei
Benachrichtigung.
> In den hier beschriebenen Fällen gibt es keinerlei Anzeichen, dass
> die Rechtsanwälte die Daten von der StA erhalten haben.
Deshalb müssen die Daten direkt vom Provider kommen?
> Nicht einer
> der Nutzer berichtet von einem Ermittlungsverfahren.
Weil die StA normalerweise das Verfahren auch gleich wieder einstellt
wegen Geringfügigkeit. Im Übrigen erfahren manche User schon, dass
gegen sie ein Ermittlungsverfahren läuft bzw. lief-siehe Gulli:
irgendwo unter den 2xx Seiten, ich lese schon länger mit, suche jetzt
aber nicht die Stelle wo das steht.
> Auch wird die
> Staatsanwaltschaft die Daten nocht an die Rechtsanwälte herausgeben,
> solange ein Ermittlungsverfahren läuft. Denn durch das Aktivwerden
> der Rechtsanwälte erhält der Betroffe Kenntnis von eventuellen
> Maßnahmen, was die Ermittlungen blockieren kann.
Siehe vorherige Antwort.
Dass es so gelaufen ist wie von mir beschrieben steht doch praktisch
im Artikel: Versatel speichert IPs seiner Kunden 'zum Beispiel im
Zusammenhang mit Auskunftsersuchen der StA, einzelner Polizeibehörden
oder auch Rechtsanwaltskanzleien' und die 'Sicherung der
Verkehrsdaten erfolge unter anderem dann wenn eine ... Anwaltskanzlei
Versatel über den Verdacht ... informiert', also durch die
Benachrichtigung durch Logistep (und NUR die DATEN-SICHERUNG!). Also
nichts Ungewöhnliches im Artikel abgesehen von der Speicherung bei
Benachrichtigung.