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mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.2006

Mysteriöse Rechtsanwälte

suleiman schrieb am 24. Januar 2007 14:32

> Tandralon schrieb am 24. Januar 2007 14:06

> > suleiman schrieb am 24. Januar 2007 13:53
> >
> > > Tandralon schrieb am 24. Januar 2007 12:56
> > >
> > > > In den hier beschriebenen Fällen gibt es keinerlei Anzeichen, dass
> > > > die Rechtsanwälte die Daten von der StA erhalten haben.
> > >
> > > Deshalb müssen die Daten direkt vom Provider kommen?
> >
> > Der Schluss liegt Nahe.

> Letzter Versuch: Es steht NICHT im Artikel dass die Daten den
> DIREKTEN Weg ISP->LS gegangen sind, wie du (woher auch immer) zu
> wissen meinst-es steht nämlich GAR NIX drin welchen Weg die Daten
> gegangen sind. Also Schluss damit.

Su scheinst ja ein reges Interesse daran zu haben, dass dieser Punkt
nicht diskutiert wird.

Nach wie vor bestehen keine ernstzunehmenden Hinweise, dass die
Anwälte die Daten von den Staatsanwaltschaften erhalten haben. Der
Verdacht besteht, dass die Provider diese von selbst herausgegeben
haben.

> > > > Nicht einer
> > > > der Nutzer berichtet von einem Ermittlungsverfahren.
> > >
> > > Weil die StA normalerweise das Verfahren auch gleich wieder einstellt
> > > wegen Geringfügigkeit.
> >
> > In diesem Fall ist die StA verpflichtet, den Bürger davon zu
> > unterrichten.

> Wie gesagt: Manche erfahren davon. Andere werden nicht alles im Forum
> erwähnen.

Welche haben das erfahren? Bisher kaum welche. Und dass sie das nicht
im Forum erwähnen würden - zumal es hier anscheinend auch um
Falschanschuldigungen geht - ist wenig konkludent.

> > Du hast nur einen Fall eschildert. In den anderen Fällen wären die
> > Nutzer durch die Anwälte auf Ermittlungsverfahren gemacht worden. So
> > kann der Nutzer illegale Programme verschwinden lassen und die StA
> > kann nun nicht mehr den Besitz nachweisen.

> Siehe oben. Hausdurchsuchungen gibt es übrigens nur ab > 500 Dateien.

Ich kenne die Praxis von Staatsanwaltschaften. Die lassen unter
keinen Umständen zu, dass ihnen jemand in die Ermittlungen pfuscht.

Im Übrigen ist mir keinerlei Rechtspraxis bekannt, nach der
Hausdurchsuchungen von der Menge irgendwelcher Dateien abhängig
gemacht werden. Der Besitz einer Raubkopie reicht für die
Strafbarkeit aus.

> > Nein, das steht da nicht. Es wurde kein Wort darüber geschrieben,
> > _wie_ die Daten an die Rechtsanwälte gelangten.

> Damit widersprichst du deinem ersten Punkt :-)

Nein. Damit wurde deine Aussage widerlegt. Ich erinnere dich:

"Dass es so gelaufen ist wie von mir beschrieben steht doch praktisch
im Artikel:" / "Logistep findet einen User mit einem Upload einer
überwachten Datei, IP wird gelogt, dann schicken sie eine Mail an den
jeweiligen Provider dass die Daten über die IP gespeichert werden.
Dann gibts ne Strafanzeige, die
Staatsanwaltschaft holt sich über die von LS mitgeteilte IP vom
Provider Name und Adresse des Users. LS erhält diese über die
Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft."

Genau dies steht nicht in dem Artikel.


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