Tandralon schrieb am 24. Januar 2007 14:06
> suleiman schrieb am 24. Januar 2007 13:53
>
> > Tandralon schrieb am 24. Januar 2007 12:56
> >
> > > In den hier beschriebenen Fällen gibt es keinerlei Anzeichen, dass
> > > die Rechtsanwälte die Daten von der StA erhalten haben.
> >
> > Deshalb müssen die Daten direkt vom Provider kommen?
>
> Der Schluss liegt Nahe.
Letzter Versuch: Es steht NICHT im Artikel dass die Daten den
DIREKTEN Weg ISP->LS gegangen sind, wie du (woher auch immer) zu
wissen meinst-es steht nämlich GAR NIX drin welchen Weg die Daten
gegangen sind. Also Schluss damit.
> > > Nicht einer
> > > der Nutzer berichtet von einem Ermittlungsverfahren.
> >
> > Weil die StA normalerweise das Verfahren auch gleich wieder einstellt
> > wegen Geringfügigkeit.
>
> In diesem Fall ist die StA verpflichtet, den Bürger davon zu
> unterrichten.
Wie gesagt: Manche erfahren davon. Andere werden nicht alles im Forum
erwähnen.
> Du hast nur einen Fall eschildert. In den anderen Fällen wären die
> Nutzer durch die Anwälte auf Ermittlungsverfahren gemacht worden. So
> kann der Nutzer illegale Programme verschwinden lassen und die StA
> kann nun nicht mehr den Besitz nachweisen.
Siehe oben. Hausdurchsuchungen gibt es übrigens nur ab > 500 Dateien.
> Nein, das steht da nicht. Es wurde kein Wort darüber geschrieben,
> _wie_ die Daten an die Rechtsanwälte gelangten.
Damit widersprichst du deinem ersten Punkt :-)
> suleiman schrieb am 24. Januar 2007 13:53
>
> > Tandralon schrieb am 24. Januar 2007 12:56
> >
> > > In den hier beschriebenen Fällen gibt es keinerlei Anzeichen, dass
> > > die Rechtsanwälte die Daten von der StA erhalten haben.
> >
> > Deshalb müssen die Daten direkt vom Provider kommen?
>
> Der Schluss liegt Nahe.
Letzter Versuch: Es steht NICHT im Artikel dass die Daten den
DIREKTEN Weg ISP->LS gegangen sind, wie du (woher auch immer) zu
wissen meinst-es steht nämlich GAR NIX drin welchen Weg die Daten
gegangen sind. Also Schluss damit.
> > > Nicht einer
> > > der Nutzer berichtet von einem Ermittlungsverfahren.
> >
> > Weil die StA normalerweise das Verfahren auch gleich wieder einstellt
> > wegen Geringfügigkeit.
>
> In diesem Fall ist die StA verpflichtet, den Bürger davon zu
> unterrichten.
Wie gesagt: Manche erfahren davon. Andere werden nicht alles im Forum
erwähnen.
> Du hast nur einen Fall eschildert. In den anderen Fällen wären die
> Nutzer durch die Anwälte auf Ermittlungsverfahren gemacht worden. So
> kann der Nutzer illegale Programme verschwinden lassen und die StA
> kann nun nicht mehr den Besitz nachweisen.
Siehe oben. Hausdurchsuchungen gibt es übrigens nur ab > 500 Dateien.
> Nein, das steht da nicht. Es wurde kein Wort darüber geschrieben,
> _wie_ die Daten an die Rechtsanwälte gelangten.
Damit widersprichst du deinem ersten Punkt :-)