Tandralon schrieb am 25. Januar 2007 10:58
>
> Inwiefern besteht eine faktische Beweislastumkehr? Habe ich da was
> verpasst?
Vor Gericht gilt die natürlich nicht; wer es auf einen Prozess
ankommen läßt, wird bei unberechtigten Abmahnungen vermutlich recht
bekomen. Aber Hand aufs Herz: Welcher Privatmensch kann es sich
leisten einen möglicherweise jahrelangen Rechtsstreit
vorzufinanzieren, mit Streitwerten im 5 oder gar 6-stelligen Bereich?
Rechtsschutzversicherungen tragen Kosten für derartige
Abmahnverfahren in der Regel nicht, und einem zu unrecht
Beschuldigten hilft es am Ende wenig helfen, Recht zu bekommen, wenn
er vorher die Privatinsolvenz anmelden mußte.
Gruß,
Jali
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> Inwiefern besteht eine faktische Beweislastumkehr? Habe ich da was
> verpasst?
Vor Gericht gilt die natürlich nicht; wer es auf einen Prozess
ankommen läßt, wird bei unberechtigten Abmahnungen vermutlich recht
bekomen. Aber Hand aufs Herz: Welcher Privatmensch kann es sich
leisten einen möglicherweise jahrelangen Rechtsstreit
vorzufinanzieren, mit Streitwerten im 5 oder gar 6-stelligen Bereich?
Rechtsschutzversicherungen tragen Kosten für derartige
Abmahnverfahren in der Regel nicht, und einem zu unrecht
Beschuldigten hilft es am Ende wenig helfen, Recht zu bekommen, wenn
er vorher die Privatinsolvenz anmelden mußte.
Gruß,
Jali