Die behaupten, dass sie falls eine Strafverfolgungsbehörde, eine
Kanzlei o.ä. eine Anfrage stellt, die IP speichern. Dazu steht aber
das die News von hier
http://www.heise.de/newsticker/meldung/67389
(von 2005!) im Widerspruch. Wieso hätte dann Versatel geklagt gegen
die massenhafte Zumüllung ihres eMail-Postfachs? Hält sich Logistep
nicht an das Urteil, schickt die Massenmails jetzt jemand anderes
oder speichert Versatel mittlerweile generell (über längere Zeit) die
IPs? Bliebe meiner Ansicht nach (am wahrscheinlichsten) nur
letzteres.
Versatel sah in der Klage wohl eine PR-Aktion um P2Per anziehen und
dann bei einem Urheberrechtsverstoß noch die 30,- für das
Auskunftsersuchen kassieren. Was für ein Laden ist das denn? Die
passenden Begriffe dafür kann sich jeder selbst ausdenken (Vorsicht
Anwälte!).
Kanzlei o.ä. eine Anfrage stellt, die IP speichern. Dazu steht aber
das die News von hier
http://www.heise.de/newsticker/meldung/67389
(von 2005!) im Widerspruch. Wieso hätte dann Versatel geklagt gegen
die massenhafte Zumüllung ihres eMail-Postfachs? Hält sich Logistep
nicht an das Urteil, schickt die Massenmails jetzt jemand anderes
oder speichert Versatel mittlerweile generell (über längere Zeit) die
IPs? Bliebe meiner Ansicht nach (am wahrscheinlichsten) nur
letzteres.
Versatel sah in der Klage wohl eine PR-Aktion um P2Per anziehen und
dann bei einem Urheberrechtsverstoß noch die 30,- für das
Auskunftsersuchen kassieren. Was für ein Laden ist das denn? Die
passenden Begriffe dafür kann sich jeder selbst ausdenken (Vorsicht
Anwälte!).