suleiman schrieb am 24. Januar 2007 12:14
> Tandralon schrieb am 24. Januar 2007 12:03
>
> > ... in diesem Fall müssen sie sogar die persönlichen Daten wie
> > Name und Anschrift an Rechtsanwälte herausgegeben haben.
>
> Falsch, es läuft doch normalerweise immer so ab: Logistep findet
> einen User mit einem Upload einer überwachten Datei, IP wird gelogt,
> dann schicken sie eine Mail an den jeweiligen Provider dass die Daten
> über die IP gespeichert werden. Dann gibts ne Strafanzeige, die
> Staatsanwaltschaft holt sich über die von LS mitgeteilte IP vom
> Provider Name und Adresse des Users. LS erhält diese über die
> Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft.
> Also der Skandal ist nur dass die ISPs die Speicheraufforderung von
> LS akzeptieren, die Daten holt sich aber erst die Staatsanwaltschaft.
In den hier beschriebenen Fällen gibt es keinerlei Anzeichen, dass
die Rechtsanwälte die Daten von der StA erhalten haben. Nicht einer
der Nutzer berichtet von einem Ermittlungsverfahren. Auch wird die
Staatsanwaltschaft die Daten nocht an die Rechtsanwälte herausgeben,
solange ein Ermittlungsverfahren läuft. Denn durch das Aktivwerden
der Rechtsanwälte erhält der Betroffe Kenntnis von eventuellen
Maßnahmen, was die Ermittlungen blockieren kann.
> Tandralon schrieb am 24. Januar 2007 12:03
>
> > ... in diesem Fall müssen sie sogar die persönlichen Daten wie
> > Name und Anschrift an Rechtsanwälte herausgegeben haben.
>
> Falsch, es läuft doch normalerweise immer so ab: Logistep findet
> einen User mit einem Upload einer überwachten Datei, IP wird gelogt,
> dann schicken sie eine Mail an den jeweiligen Provider dass die Daten
> über die IP gespeichert werden. Dann gibts ne Strafanzeige, die
> Staatsanwaltschaft holt sich über die von LS mitgeteilte IP vom
> Provider Name und Adresse des Users. LS erhält diese über die
> Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft.
> Also der Skandal ist nur dass die ISPs die Speicheraufforderung von
> LS akzeptieren, die Daten holt sich aber erst die Staatsanwaltschaft.
In den hier beschriebenen Fällen gibt es keinerlei Anzeichen, dass
die Rechtsanwälte die Daten von der StA erhalten haben. Nicht einer
der Nutzer berichtet von einem Ermittlungsverfahren. Auch wird die
Staatsanwaltschaft die Daten nocht an die Rechtsanwälte herausgeben,
solange ein Ermittlungsverfahren läuft. Denn durch das Aktivwerden
der Rechtsanwälte erhält der Betroffe Kenntnis von eventuellen
Maßnahmen, was die Ermittlungen blockieren kann.