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  • wbergman

27 Beiträge seit 18.12.2022

Re: Nein, dir Staatsanwaltschaft hatte nicht für schuldig befunden

"Für schuldig halten" und "für schuldig befinden" sind zweierlei Dinge. Die Staatsanwaltschaft "hält (u.U.) für schuldig" und das Gericht "befindet" ob das zutrifft.

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