"Für schuldig halten" und "für schuldig befinden" sind zweierlei Dinge. Die Staatsanwaltschaft "hält (u.U.) für schuldig" und das Gericht "befindet" ob das zutrifft.
"Für schuldig halten" und "für schuldig befinden" sind zweierlei Dinge. Die Staatsanwaltschaft "hält (u.U.) für schuldig" und das Gericht "befindet" ob das zutrifft.