From Hell schrieb am 18.12.2022 12:46:
So wie das Amtsgericht den Angeklagten für schuldig hält und das Landgericht in der Berufung den Angeklagten dann für schuldig befindet?
Ne, beide "befinden" aber das Landgericht "befindet" eben besser.
Staatsanwaltschaft und Gericht sind völlig verschiedene Instanzen
Ne, die Staatsanwaltschaft ist gar keine "Instanz" sondern eben die Staatsanwaltschaft.
und deshalb kommen die zu gleichen oder unterschiedlichen Befunden ohne dass der eine Befund vom anderen Befund abhängig wäre
Wenn man unbedingt will kann man die Meinung der Staatsanwaltschaft natürlich schon "Befund" nennen, nur so redet eben normalerweise niemand.