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Avatar von Olle Knolle
  • Olle Knolle

mehr als 1000 Beiträge seit 15.08.2012

Re: Nein, dir Staatsanwaltschaft hatte nicht für schuldig befunden

Nein, das ist kein rechtsstaatliches Handicap. Es ging damals um den europäischen "Haftbefehl". Und bei uns ist hier die Einschaltung eines Richters erforderlich.
In Russland ist die Staatsanwaltschaft übrigens ebenfalls weisungsgebunden.

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