Nein, das ist kein rechtsstaatliches Handicap. Es ging damals um den europäischen "Haftbefehl". Und bei uns ist hier die Einschaltung eines Richters erforderlich.
In Russland ist die Staatsanwaltschaft übrigens ebenfalls weisungsgebunden.
Nein, das ist kein rechtsstaatliches Handicap. Es ging damals um den europäischen "Haftbefehl". Und bei uns ist hier die Einschaltung eines Richters erforderlich.
In Russland ist die Staatsanwaltschaft übrigens ebenfalls weisungsgebunden.