nixuser schrieb am 13. Januar 2014 15:51
> > Erstens wissen wir nicht, ob er bewaffnet war.
> > Zweitens, das habe ich nicht gesagt. Ich sage, wenn er unbewaffnet
> > war, dann war er Zivilist und ihn zu töten war nicht rechtens,
> > unabhängig von seinen Plänen. Denn von einer Drohne aus Gedanken zu
> > lesen ist sehr schwer.
>
> Du weißt aber schon, dass der Versuch strafbar ist?
Ja. Der Versuch. Was hat er bis jetzt versucht? Er hat sich in ein
Kriegsgebiet begeben, ja. Mehr muss man ihm erst nachweisen. Und wenn
man das kann, dann gilt für einen Zivilisten immernoch ziviles Recht,
nicht Kriegsrecht, was bedeutet festnehmen und aburteilen, nicht ohne
Prozess einfach abknallen.
> Meinst du, man
> sollte erst abwarten, bis er irgendwo mit einer Waffe oder als
> Selbstmordattentäter auftaucht?
Bingo. Dann wird er zum Kombattanten. Bis dahin ist er Zivilist. Ganz
einfach.
lg
> > Erstens wissen wir nicht, ob er bewaffnet war.
> > Zweitens, das habe ich nicht gesagt. Ich sage, wenn er unbewaffnet
> > war, dann war er Zivilist und ihn zu töten war nicht rechtens,
> > unabhängig von seinen Plänen. Denn von einer Drohne aus Gedanken zu
> > lesen ist sehr schwer.
>
> Du weißt aber schon, dass der Versuch strafbar ist?
Ja. Der Versuch. Was hat er bis jetzt versucht? Er hat sich in ein
Kriegsgebiet begeben, ja. Mehr muss man ihm erst nachweisen. Und wenn
man das kann, dann gilt für einen Zivilisten immernoch ziviles Recht,
nicht Kriegsrecht, was bedeutet festnehmen und aburteilen, nicht ohne
Prozess einfach abknallen.
> Meinst du, man
> sollte erst abwarten, bis er irgendwo mit einer Waffe oder als
> Selbstmordattentäter auftaucht?
Bingo. Dann wird er zum Kombattanten. Bis dahin ist er Zivilist. Ganz
einfach.
lg