> Kriegsgebiet begeben, ja. Mehr muss man ihm erst nachweisen. Und wenn
> man das kann, dann gilt für einen Zivilisten immernoch ziviles Recht,
> nicht Kriegsrecht, was bedeutet festnehmen und aburteilen, nicht ohne
> Prozess einfach abknallen.
Zivilrecht? Das soll wohl nur einseitig gelten, oder?
> man das kann, dann gilt für einen Zivilisten immernoch ziviles Recht,
> nicht Kriegsrecht, was bedeutet festnehmen und aburteilen, nicht ohne
> Prozess einfach abknallen.
Zivilrecht? Das soll wohl nur einseitig gelten, oder?