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Avatar von nixuser
  • nixuser

mehr als 1000 Beiträge seit 19.07.2008

Re: Ambivalenz

> Kriegsgebiet begeben, ja. Mehr muss man ihm erst nachweisen. Und wenn
> man das kann, dann gilt für einen Zivilisten immernoch ziviles Recht,
> nicht Kriegsrecht, was bedeutet festnehmen und aburteilen, nicht ohne
> Prozess einfach abknallen.

Zivilrecht? Das soll wohl nur einseitig gelten, oder?

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