deafdumbblind schrieb am 13. Januar 2014 10:42
> Die Gebiete sind nicht exterritorial, das ist nur eine urban-legend,
> die immer wieder gerne gepflegt wird.
Dann kann da, eine entsprechende Anzeige vorausgesetzt, ein deutscher
Staatsanwalt reingehen, Beweise sichern und Verdächtige mit einem
Haftbefehl verhaften lassen?
> Die Gebiete sind nicht exterritorial, das ist nur eine urban-legend,
> die immer wieder gerne gepflegt wird.
Dann kann da, eine entsprechende Anzeige vorausgesetzt, ein deutscher
Staatsanwalt reingehen, Beweise sichern und Verdächtige mit einem
Haftbefehl verhaften lassen?