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  • PanzergrenadierBBC

568 Beiträge seit 01.08.2006

Beispiel der den Artikel bestätigt

Das der Artikel so auch in der Praxis stimmt hat Deutschland leider
schon unter Beweiß gestellt.
Im Zuge des angeblich Spektakulären Fund von über 100 Kilogramm
Kokain kam nun raus, dass das Kokain von der Polizei stammte und der
Angeklagte mittels V-Mann zum Schmuggel angeleitet wurde.
In einem Artikel der Frankfurter Rundschau
>http://www.fr-online.de/panorama/100-kilogramm-kokain-polizei-organi
sierte-drogenschmuggel,1472782,20801136.html
ist der nachfolgende Absatz interessant.

>...
>Im Jahr 2009 bekam das Berliner LKA einen Tipp von einem V-Mann des
>Zolls aus Hannover. Demnach sollte im Lokal von Namik A. mit Heroin
>gehandelt worden sein. Dafür hat die Staatsanwaltschaft „zahlreiche
>Indizien“ – etwa von der Qualität, dass Namik A. viel ins Ausland
>telefonierte. Die Indizien galt es, gerichtsfest nachzuweisen. Also
>observierten Ermittler die Gäste, hörten Telefone ab und
>installierten eine versteckte Kamera. [b]Doch sie fanden nichts. Für
>die Staatsanwaltschaft wiederum der Beweis, dass Namik A. seine
>Aktivitäten eben geschickt verschleiern konnte.[/b]
>...

Hier kommt genau das zu tragen was Herr Lohmann in seinem Artikel
schreibt. Weil beim Verdächtigen während der Überwachung nichts
gefunden wurde ging man davon aus, dass der Verdächtigte das nur gut
verschleiert. Auf die Idee, dass der Verdächtige unschuldig ist kam
man nicht.
Dies spiegelt genau das wieder was im Artikel beschrieben wird. Von
wegen "Wer nichts zu verbergen hat...". Wird einmal eine Person
verdächtigt geht man davon aus, dass er schuldig ist bzw. Dreck am
stecken hat, wenn man nichts findet, dann verschleiert der das halt
gut. Von der Unschuld solcher Personen wird nicht mehr ausgegangen,
die Bürger gelten einmal in Verdacht geraten als Schuldig.

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