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324 Beiträge seit 24.11.2005

"Das Gesetz hat immer Recht."

Twister schrieb am 27. September 2006 12:23

> Das findet auch in
> kleinem seine Beispiele, wenn z.B. die Sozialagenturangestellte sogar
> Bürgerrechtsarbeit mittlerweile (sorry, das musste ich jetzt
> einfügen) als Vermittlungshemmnis definiert, die Nachfragen nach
> Datenschutz als Querulantentum ansieht und dieses Querulantentum dann
> als Grund für die Nichtvermittelbarkeit definiert

Oha, Hartz4/ALG-2? Wenn die Bürgerrechtsarbeit "nur" Hobby ist, geht
die das doch gar nichts an? Wenn ich fragen darf, was war denn der
exakte Wortlaut, warum das ein Hindernis sein soll? Kann man das
nicht positiv sehen, bei Nichtvermittelbarkeit dürfte doch wenigstens
die weitere Existenz durch das Amt gesichert sein, oder nicht...? Wie
ist es denn mit Selbständigkeit im journalistischen Bereich oder
Quereinstieg in einem Medium/Agentur etc.?

> Alles und jedes wird entschuldigt weil einfach nicht sein kann was
> nicht sein darf.

> "Das Gesetz hat immer Recht."

Kollateralschaden. Solange eine Gesellschaft im großen und ganzen
funktioniert, wird das hingenommen. Und alles, was mit
Sicherheitspolitik zu tun hat ist ohnehin nur eine Art "technische
Psychotherapie", die einem harmoniebedürftigem Volk wie dem unseren
nur entgegenkommt. Da ist kein Widerspruch zu erwarten.

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