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  • firedancer

mehr als 1000 Beiträge seit 26.01.2001

Ja - das ist mir auch zu kurz gekommen.

bws schrieb am 27. September 2006 2:08

> was man mit diesem satz suggeriert ist auch dass der staat natürlich
> keine fehler macht.
> aber "der staat" macht fehler und selbst wenn jemand wirklich nichts
> zu verbergen hat kann er in diese mühlen kommen.

Ja - das ist mir auch zu kurz gekommen. Aber das ist auch eine der
Qualitäten dieses Artikels: Er beschränkt sich auf eine reine
sachbezogene Auseinandersetzung mit diesem Satz. Ob dieser Punkt
stärker heraus gearbeitet werden muß oder nicht, darüber können wir
uns jetzt zerfleischen. Ich denke denke nicht, denn wir kennen diesen
Punkt sowieso, denke ich.

> aber die anderen die nichts zu verbergen haben müssen sich um solche
> fehler ja keine angst machen...

Du schilderst treffend eine Eigenheit dieses Systems Deutschland
(übertragbar auf andere Länder, denke ich): Es wird etwas für heilig
erklärt, das durch und durch marode ist. Damit könnten wir auch
leben, so lange es eben aber nicht für heilig erklärt wird - denn
letzteres würde bedeuten, daß es über jede Kritik erhaben ist - und
das ist lachhaft.

Und genau das ist der Punkt, warum ich keinerlei Angst vor
Terroristen habe, wohl aber vor dem Staat: Er macht Fehler. Wenn ein
Terrorist "Fehler" macht, ist mir das wurscht: Tot ist tot. Aber die
Fehler, die der Staat macht, beeinflussen mich in meiner
Lebensqualität - und das kann bis hin zum existentiellen Ruin führen.
Ich will an dieser Stelle nicht ausschweifend werden und zitiere
daher jetzt mal bewußt eine Geschichte aus einem vollkommen anderen
Zusammenhang: Ein Unternehmen in München (ich glaube 14 Mitarbeiter
oder so) gab eine Steuererklärung ab. Das Finanzamt befahl dann
darauf die Steuerzahlung - die sich im Bereich von 2 Mio statt
200.000 oder sowas bewegte. Der Finanzbeamte hatte eine Null zuviel
getippt. Ein einfacher Irrtum, der leicht auszuräumen ist? Nur in der
Theorie: Der betreffende Finanzbeamte fuhr 3 Wochen in den Urlaub.
Unglücklicherweise mußt du aber 2 Wochen nach Erhalt eines
Zahlungsbefehls Konkurs anmelden, wenn du nicht zahlen kannst, sonst
machst du dich der Konkursverschleppung strafbar. Den
Geschäftsführern war es nicht möglich, den Irrtum zu bereinigen, da
keiner außer dem betreffenden Finanzbeamten in der Lage war, den
Irrtum zu bereinigen auf Grund von Zuständigkeitsregelungen. Die
Konsequenz: Heute gehört das Unternehmen zu einem amerikanischen
Konzern, der es als insolvente Firma günstig kaufen konnte.

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