Dann aber bitte auch konsequent sein und das Einkommen unterhalb des Steuerfreibetrags auch von Sozialversicherungsbeiträgen freistellen.
Das ist in dem Zusammenhang eher nicht angemessen, da es sich bei den Sozialversicherungssystem um Dienstleistungsangebot handelt, bei dem eine konkrete Zahlung (wenigstens theoretisch) mit einer konkreten Gegenleistung beglichen wird.
Steuern haben einen völlig anderen Charakter.
Oder besser noch: Beitragsbemessungsgrenzen abschaffen, Beitragspflicht auf alle Einkommensarten einführen und an der Quelle erheben.
Ersteres wurde vom Verfassungsgericht verboten, weil es sich beim System zwar um Zwang handelt, aber auch um eine Dienstleistung (s.o.) mit einem gänzlich anderen Charakter als Steuern.
Zweiteres wird bereits gemacht über die Querfinanzierung der Rente und der Sozialhilfe über das Bundesbudget, indem man Alg1 und Alg2 auftrennte, einen Teil der Rente zum Alg2 umdeklarierte und nun beides über die Ökosteuer finanziert.