Xanter schrieb am 20.04.2020 12:23:
Dann aber bitte auch konsequent sein und das Einkommen unterhalb des Steuerfreibetrags auch von Sozialversicherungsbeiträgen freistellen.
Das ist in dem Zusammenhang eher nicht angemessen, da es sich bei den Sozialversicherungssystem um Dienstleistungsangebot handelt, bei dem eine konkrete Zahlung (wenigstens theoretisch) mit einer konkreten Gegenleistung beglichen wird.
Steuern haben einen völlig anderen Charakter.
Dann müssten die Sozialversicherungsbeiträge freiwillig sein, sind sie aber nicht.
Oder besser noch: Beitragsbemessungsgrenzen abschaffen, Beitragspflicht auf alle Einkommensarten einführen und an der Quelle erheben.
Ersteres wurde vom Verfassungsgericht verboten, weil es sich beim System zwar um Zwang handelt, aber auch um eine Dienstleistung (s.o.) mit einem gänzlich anderen Charakter als Steuern.
Also vom Bundesverfassungsgericht sanktionierter Sozialbetrug von oben.
In der Schweiz läuft das anders.
Zweiteres wird bereits gemacht über die Querfinanzierung der Rente und der Sozialhilfe über das Bundesbudget, indem man Alg1 und Alg2 auftrennte, einen Teil der Rente zum Alg2 umdeklarierte und nun beides über die Ökosteuer finanziert.
Das ist völliger Unsinn. Wer Kapitaleinkommen bezieht hat einen maximalen Steuersatz von 25% plus Soli und zahlt keinerlei Sozialversicherungsbeiträge.
Wer sein Einkommen aus Arbeit bestreiten muss ist klar im Nachteil, der hat einen Spitzensteuersatz von 46% und zahlt Sozialversicherungsbeiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer usw. zahlt auch der Arme, der zur Tafel gehen muss.
Die Oligarchen dagegen lassen sich über Cum-Ex usw. zweistellige Milliardenbeträge erstatten, die nie gezahlt wurden und die Justiz läßt das planvoll verjähren ohne es zurückzufordern.
"The upper class: keeps all of the money, pays none of the taxes. The middle class: pays all of the taxes, does all of the work. The poor are there...just to scare the shit out of the middle class." (George Carlin)