Bernd Höcke von der AfD ist ein (gerichtlich anerkannter) Faschist.
Hintergrund ist wohl, daß es eine Demo gegen die AfD gab, der solche Titulierungen verboten werden sollten. Und dagegen haben sie im Eilverfahren geklagt und es
stellten die Richter fest, dass die Bezeichnung „Faschist“ für Björn Höcke keine „Schmähkritik“ ist, weil die „Auseinandersetzung in der Sache“ im Vordergrund stehe und nicht die Abwertung der Person.
Wenn keine Schmähkritik vorliegt, müssen nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts Meinungsfreiheit und Ehrschutz abgewogen
werden. ...
Was man aber anscheinend unterlassen kann, wenn man die Titulierung nicht als ehrenrührig empfindet. Dann müßte man sich freilich die Arbeit machen und die Argumente einzeln nachprüfen, was das Gericht damals gerade nicht gemacht hat:
Ob die Kläger richtig zitiert haben und ob sie die Zitate in vertretbarer Weise bewertet haben, hatte das Verwaltungsgericht im Rahmen der Eilentscheidung nicht detailliert geprüft. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen wurde rechtskräftig. Höcke konnte dagegen kein Rechtsmittel einlegen, weil er am Verfahren gar nicht beteiligt war.
Die Entscheidung des hohen Gerichtes lief also, anders als von den Höcke-Feinden allenthalben behauptet, eher darauf hinaus, daß es nicht ehrenrührig ist, wenn man als Faschist tituliert wird, und daß sie deshalb auch nicht die Argumente im einzelnen nachprüfen müssen, was ja im Eilverfahren schlecht geht.
Das muß man erst mal so als die Meinung dieses Gerichtes anerkennen. Verständlich ist es vielleicht unter dem Aspekt, daß diese Titulierung mittlerweile inflationär angewendet wird. Ich persönlich würde einen Vergleich mit Benito Mussolini durchaus als ehrenrührig empfinden. Aber "Faschist" ist halt heute wohl eher ein Sammelbegriff für alles, was dem jeweiligen Verwender dieses Wortes nicht in den Kram paßt.
Die Zitate sind aus https://www.rnd.de/politik/warum-bjorn-hocke-als-faschist-bezeichnet-werden-darf-T3X3A4NZFZHYPHUSFWNEPO6FPQ.html .