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  • Reinhard Pohl

397 Beiträge seit 11.08.2023

Wofür ist das wichtig?

Russland hatte als "Gegensanktion" bekanntlich die Gaslieferungen über die Ostsee komplett eingestellt. Nur die über die Ukraine nach Ungarn wurden weitergeführt.

Für den Gasexport ist es egal, wer nach der Stilllegung die Pipelines gesprengt hat.

War es Russland? Dann dürfte es nicht strafbar sein, weil die stillgelegte Pipeline Russland gehört. Darf also nach Stilllegung auch gesprengt werden.

War es die Ukraine? Dann könnte es nach russischen Recht strafbar sein, aber Russland hat ja auf Verfolgung und Strafverfahren verzichtet (und weiß warum). Nach internationalem Recht ist es fraglich, ob es strafbar oder Teil der Verteidigung ist.

Russland kann es nicht verfolgen, weil dass die russische Zerstörung von Infrastruktur in der Ukraine auch als strafbar anerkannt wird. Ist ein normales Problem eines normalen Verbrechers – Bankräuber, die einen Teil der Beute durch Unterschlagung durch Komplitzen verlieren, können auch nicht zur Polizei gehen.

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