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  • express

609 Beiträge seit 27.11.2006

Re: Wie wird das offiziell argumentiert?

Platoon-Leader schrieb am 16.04.2021 13:30:

Aus dem aktuellen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Hervorhebungen von mir):

"Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes),
der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der
Wohnung
(Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 5 eingeschränkt werden.

Merkel möchte uns nicht nur einsperren, sondern auch Zutritt zu unseren Wohnungen und Häusern und dort auch Gewalt anwenden dürfen.

Wie wird das offiziell argumentiert? Wofür soll das nötig sein?

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