ändert sich da gar nichts. Weder der Inzidenzwert noch der R-Wert taugen um die Lage wirklich zu beurteilen, und das angebliche exponentielle Wachstum was man immer wieder heraufbeschworen hat, hat es nicht im Ansatz gegeben wie jedesmal wenn es eines dieser Propheten prognostizierte.
Es wird nicht auf die Sterblichkeit geguckt, man schaut nicht auf die soizalpsychologischen Auswirkungen der Maßnahmen, man regiert nach Gutsherrenart.
Man nimmt immer noch nicht zur Kenntnis das die allermeisten Infektionen gar keine sind, denn ein stummer Verlauf heißt das Immunsystem wird allein damit fertig und man ist nicht krank wird aber zu einer potentiellen Gefahr erklärt ohne Krankheit.
Und selbst ein leichter bis mittelschwerer Verlauf heißt nicht da man "ins Gras beißt", da bleibt also nur eine kleine Gruppe in welcher die Verläufe nachgewiesenermaßen potentiell von schwerer Natur sind: über 65 und Menschen multiplen chronischen Erkrankungen.
Ist das wirklich noch Verhältnismäßig ?
Mich würde nach einem Jahr Pandemie und knapp 80.000 Toten mal interessieren wie viele Menschen als "Kolateralschaden" verstroben und verreckt sind, weil geplante Operationen verschoben worden sind oder bis heute nicht statt gefunden haben und damit andere schwere und potentiell tödliche Verläufe sehenden Auges in Kauf genommen wurden. Da gibt es keine Studie die es mal untersucht.
Und warum ist von Drosten das obduzieren regelrecht verboten worden und nur in Hamburg am UKE hat sich jemand über "Gott" hinweggesetzt.
Und um den Inzidenzwert geht es schon gar nicht mehr, unsere Abgeordneten schauen nur auf die Ausgangssperre, aber keiner thematisiert die übelsten Paassagen die den Schutz vor einem übergriffigen Staat quasi ausradieren:
- Die unverletzlichkeit der Wohnung
- Die Freitheit
- Die körperliche Unversehrtheit
- Die Freizügigkeit
Das kann alles durch Rechtverordnungen nach Merkels Gutdünken ersetzt werden.
Das hat man laut der aktuellen Fassung vor:
- Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 Satz 1 des GG),
- der Freiheit der Person (Art 2 Abs 2 Satz 2 des GG),
- der Freizügigkeit (Art 11 Abs 1 des GG)
- und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art 13 Abs 1 des GG)
werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 5 eingeschränkt werden.
Olli
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.04.2021 14:58).