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Avatar von Chanandler Bong
  • Chanandler Bong

534 Beiträge seit 03.04.2002

Re: Der Staat hat eh kein Interesse daran, diese Mißstände zu ändern

Nö :-) Es werden nämlich nur 9/10 der zweiten Lebenshälfte zugrundegelegt. Bei angenommen 46 Jahren bist Du somit bei 23 Jahren in Deiner zweiten Lebenshälte - somit paßt es dann wieder.

Zwei Szenarien mit Versichertem mit 46 Jahren Arbeitszeit:

- Abwesenheit 2.5 Jahre in der ersten Lebenshälfte: kein Problem mit der KVdR
- Abwesenheit 2.5 Jahre in der zweiten Lebenshälfte: Deine Krankenkasse klassifiziert Dich als most valuable customer. Sag Adios zum Großteil Deiner Rente.

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