Nö :-) Es werden nämlich nur 9/10 der zweiten Lebenshälfte zugrundegelegt. Bei angenommen 46 Jahren bist Du somit bei 23 Jahren in Deiner zweiten Lebenshälte - somit paßt es dann wieder.
Zwei Szenarien mit Versichertem mit 46 Jahren Arbeitszeit:
- Abwesenheit 2.5 Jahre in der ersten Lebenshälfte: kein Problem mit der KVdR
- Abwesenheit 2.5 Jahre in der zweiten Lebenshälfte: Deine Krankenkasse klassifiziert Dich als most valuable customer. Sag Adios zum Großteil Deiner Rente.