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  • Pragmatiker

mehr als 1000 Beiträge seit 26.05.2002

Die Erziehung künftiger Beitragszahler ...

... kann durchaus als eigener Beitrag zum Umlagesystem aufgefasst werden. Daraus resultierende Ansprüche sind somit nicht zwingend beitragsfremd.

Davon abgesehen hat Dein Vorredner zumindest insofern recht, dass die Quersubventionierung einkommensschwacher Versicherungsnehmer durch einkommensstarke Versicherungsnehmer im Rentensystem wesentlich geringer ausgeprägt ist als in der GKV.

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