Als vor 15 Jahren das DRG-System zur Abrechnung von Krankenhausleistungen eingeführt wurde, verschwanden bestimmte Diagnosen und andere wurden massenweise gestellt.
Einfaches Beispiel: es gibt Sprunggelenksfrakturen in verschiedener Schwere und eigentlich eindeutigen Definitionen. Für die „schwierigsten“ gab es mehr Geld als für einfache. Per Dekret haben viele Unfallchirurgie-Chefs und Klinik erwaltungen dafür gesorgt, dass es nur noch komplizierte SPrunggelenksfrakturen gab. Es GAB einfach keine unkomplizierten mehr.
Dies ließe sich auf ALLE Fachrichtungen übertragen.
Und wenn es heute auch nur 2,50 Euro für eine CoVid-Diagnose gibt, dann wird das Ding durchgezogen. Die sonstigen Konsequenzen sind völlig irrelevant.