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  • VGAP

725 Beiträge seit 14.10.2003

Nummer 1 stimmt wohl nicht mehr...

Ihr habt se nicht alle schrieb am 27.01.2021 10:40:

1.) Die ersten Krankenkassen (z.B. TK) jegliche Verantwortung und Übernahme von Kosten ablehnen

Hatte ich nicht gehört bisher und deshalb mal danach gesucht. Ganz oben in der Liste kam folgendes:

"[..]
Verwirrung um Kassenleistungen

Die Techniker-Krankenkasse (TK) hat unterdessen mit einer Falschmeldung für Verwirrung gesorgt. Zunächst wurde die Übernahme von Behandlungskosten verneint, dann aber doch bestätigt:

Treten in Folge der Impfung gegen das Coronavirus in Einzelfällen Impfschäden auf, übernehmen wir die entsprechenden Behandlungskosten selbstverständlich über die Versichertenkarte. Anne Wunsch, Pressesprecherin Techniker Krankenkasse

Auch der AOK-Bundesverband bestätigte mittlerweile, dass die Behandlung eines Impfschadens eine „Leistung zur Behandlung einer Krankheit“ sei, die von der AOK über die Versichertenkarte übernommen werde. Die entstandenen Behandlungskosten würden im Nachgang mit der zuständigen Behörde abgerechnet.

Wichtig zu wissen: Behandlungskosten sind keine Folgekosten. Für sie gelten die oben ausgeführten bundesrechtlichen Regelungen."

https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/corona-impfschaeden-wer-haftet-und-wie-hoch-ist-der-schadenersatz,SMRpwRK

Es sieht also so aus, dass die Aussage keinen Bestand mehr hat. Ob das ursprünglich wirklich eine "Falschaussage" war oder die Krankenkassen "zurechtgewiesen" wurden ob solcher Aussagen, sei mal dahingestellt. Zumindest sollte man sie jetzt nicht weiter verbreiten. Es gibt genug richtige Argumente gegen die Schnellimpfung der Massen, dass man dafür keine falschen braucht.

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