Sie nennen da einen ganz wichtigen Punkt.
Das RKI hatte wohl schon seine Gründe, dass man sich in der Frühphase der Pandemie mit einer klaren Trennung mit "an" bzw. "mit Covid-19 verstorben" zurückgehalten hat.
Mittlerweile ist das Krankheitsbild jedoch recht gut erforscht, und wenn ein Arzt bei seiner Diagnose zu dem Schluss kommt, dass ein Patient an einer Covid-19-indizierten Lungenembolie verstorben ist, sollte er Covie-19 selbstverständlich auch im Totenschein mit angeben.
In vielen Fällen wird man ohne Obduktion keine Klarheit bekommen, was übrigens bei weitem kein reines Coronaproblem ist.
Dennoch ist es heute möglich, eine Covid-19-Sterbefalldefintion genauer zu fassen, als man das im April getan hat. Und genau darum sollte man sich m. E. nach auch bemühen.